ATLAS Rechtsanwälte haben die LSG Group GmbH bei der ersten grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung aus Kroatien nach dem EU Umgründungsgesetz erfolgreich betreut.
Erst seit 1.8.2023 ist in Österreich für grenzüberschreitende europäische Umgründungen das EU Umgründungsgesetz in Kraft. Dementsprechend existiert dazu bislang wenig praktische Erfahrung und musste in vielen Detailfragen juristisches Neuland betreten werden.
Insbesondere die Planung und Umsetzung des Ineinandergreifens der Bestimmungen der unterschiedlichen Jurisdiktionen des Verschmelzungsprozesses stellten sich als komplex dar. Darüber hinaus sind bislang nur wenige europäische Gerichte Teil des BRIS (Business Register Interconnection System), sodass die (gesetzlich vorgesehene) direkte Kommunikation zwischen den Gerichten nicht möglich ist und dafür eine pragmatische Lösung gefunden werden musste.
„Wir freuen uns, dass wir LSG Group bei dieser aufwändigen Umgründung rasch und effizient unterstützen konnten und werden das erworbene Know-How für zukünftige grenzüberschreitende Umgründungen nutzen“, so Lead-Partner Wolfgang Sieh über den erfolgreichen Abschluss.
„Durch juristische Kompetenz, kurze Reaktionszeiten und pragmatische Herangehensweise konnte diese Umgründung trotz aller Widrigkeiten und unter starkem Zeitdruck erfolgreich durchgeführt werden“, ergänzt LSG-Geschäftsführer Karl Göth.
LSG Group ist eines der führenden international tätigen österreichischen Unternehmen in den Bereichen erneuerbare Energien (Entwicklung und Errichtung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicheranlagen) sowie Elektro- und Haustechnik für industrielle und kommerzielle Kunden (www.lsg-group.eu).